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Elektronische Meldepflicht für Lohn- und Gehaltsdaten (ELENA-Verfahrensgesetz) seit 1.1.2010 in Kraft Die Elektronische Meldepflicht für Lohn- und Gehaltsdaten (ELENA-Verfahrensgesetz) tritt am 1.1.2010 in Kraft. Arbeitgeber müssen seit diesem Monat die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten monatlich elektronisch an die Zentrale Speicherstelle übermitteln. Bis 2012 sollen die (bisher) papiergebundenen Bescheinigungen der Arbeitgeber (rund 60 Millionen pro Jahr) durch einen digitalen Entgeltnachweis ersetzt werden und somit die Bürokratiekosten sowie der Verwaltungsaufwand gesenkt werden. Was bedeutet das konkret für Arbeitgeber und wie können sie sich vorbereiten? Die entsprechende Pressemitteilung der Sage Software GmbH finden Sie unter folgendem Link: http://www.sage.de/com/presse/news_detail.asp?NewsID=1512&NavID=5047 ITworks! bietet Ihnen in diesem Zusammenhang strategische Beratung und Betreuung bei der Umstellung Ihrer Sage Warenwirtschafts-Software. Wir beraten und betreuen Unternehmen bei der Installation und Nutzung der Warenwirtschaftssysteme GS-Auftrag und GS-Auftrag Comfort. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter Warenwirtschaft und Systembetreuung auf unserer Homepage. |